Ausbildung

Die Führerscheinausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Die theoretische Schulung bei Ersterwerb beinhaltet 12 verpflichtende Basisunterrichte sowie den

klassenspezifischen Unterricht für die jeweilige Führerscheinklasse.

Eine Unterrichtseinheit dauert insgesamt 90 Minuten (Zweimal 45 Minuten).

Der Theorieausbildung liegt ein genauer Themenplan zugrunde.

Nach diesem wird der Unterricht anschaulich und interessant durchgeführt.
Das entsprechende Lehrmaterial sowie elektronische Lernhilfen sind in der Fahrschule erhältlich.

Nach dem Durchlaufen des theoretischen Unterrichtes und der Erteilung des Prüfauftrags der zuständigen Behörde,

kann die theoretische Prüfung abgelegt werden.

Für den Führerscheinantrag sind ein Sehtest, ein Passbild, und eine Bestätigung für das erfolgreiche

Absolvieren eines Kurses über Sofortmaßnahmen am Unfallort erforderlich.

 

In der praktischen Ausbildung wird je nach fortschreitendem Können des Fahrschülers eine individuelle Anzahl an Übungsstunden

sowie die vorgeschriebene Anzahl an Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten) absolviert.

 

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

 

Die Teilnahme am Unterricht ist wahlweise in jeder unserer Fahrschulstandorte möglich.

Dadurch kann eine zügige und flexible Ausbildung erreicht werden.

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