Einen Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt (Ausnahme: Klassen M, L oder T).
Die Dauer der Probezeit ergibt sich aus dem Erteilungsdatum auf dem Kartenführerschein.
Nach Ende der Probezeit wird kein neuer Kartenführerschein erstellt.
Die häufigste Maßnahme bei einem Verstoß in der Probezeit ist die Anordnung eines ASF-Seminars. Für die Teilnahme an einem solchen Seminar muss immer eine behördliche Aufforderung
vorliegen.
Mit der Anordnung eines solchen Seminars erfolgt gleichzeitig eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn ein angeordnetes
ASF-Seminar in der festgesetzten Frist nicht wahrgenommen wird.
Die Durchführung eines ASF-Seminars erfolgt innerhalb von zwei bis vier Wochen. Mindestens sechs und höchstens 12 Teilnehmer dürfen daran teilnehmen.
Der Umfang des Seminars beträgt vier Sitzungen, wobei nach der
ersten Sitzung eine Fahrprobe durchgeführt wird.
In Ausnahmefällen kann auch ein Einzelseminar beantragt werden
(behördliche Genehmigung notwendig).
Hier fallen neben der Fahrprobe vier Sitzungen à 60 Minuten an.