UNSERE FÜHRERSCHEINKLASSEN

PKW
Kraftfahrzeuge

B-Schalter, B197, B-Automatik

Mindestalter

17 Jahre*; 18 Jahre

 

*17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren

 

Einschluss der Klassen

L und AM

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

keine Klasse erforderlich

 

Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger.

Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt

 

B96 AUF ANFRAGE!

 

Mindestalter

17 Jahre*, 18 Jahre

 

*17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren

 

Einschluss der Klassen

keine

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

Klasse B erforderlich

 

 

Krafträder
*Max 125 cm

*Max 11 kW

*Leistungsgewicht 0,1 kW/kg

 
B196 AUF ANFRAGE!
 

Mindestalter

16 Jahre

 

Einschluss der Klassen

AM

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

keine Klasse erforderlich

 

 

Krafträder

*Max 35 kW

*Leistungsgewicht: max 0,2 kW/kg

 

Mindestalter

18 Jahre

 

Einschluss der Klassen

A1 und AM

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

keine Klasse erforderlich

 

 

Krafträder

*mehr als 50 ccm

*mehr als 40 km/h

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

*mehr als 15 kW

*mehr als 50 ccm

*mehr als 45 km/h

 

Mindestalter

24 Jahre bei Direkteinstieg

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge

20 Jahre bei Aufstieg von A2* auf A

 

* mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich

 

Einschluss der Klassen

A2, A1 und AM

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

keine Klasse erforderlich

 

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