Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger.
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt
B96 AUF ANFRAGE!
Mindestalter
17 Jahre*, 18 Jahre
*17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren
Einschluss der Klassen
keine
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse B erforderlich
Krafträder
*mehr als 50 ccm
*mehr als 40 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
*mehr als 15 kW
*mehr als 50 ccm
*mehr als 45 km/h
Mindestalter
24 Jahre bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
20 Jahre bei Aufstieg von A2* auf A
* mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich
Einschluss der Klassen
A2, A1 und AM
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine Klasse erforderlich